Kosten der Behandlung

Die Kosten der Behandlung ergeben sich aus dem jeweiligen Therapieplan, der während des ersten Termins aufgestellt werden kann.

 

Abgerechnet wird in der Regel nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker GebüH von 1985.

 

Die privaten Krankenversicherungen orientieren sich an diesem Verzeichnis und erstatten je nach abgeschlossenem Vertrag meist einen größeren Teil oder die gesamten Kosten.

 

Die so erstellten Rechnungen können der privaten Krankenversicherung, der Beihilfe oder den Zusatzversicherungen zur Kostenübernahme vorgelegt werden.

 

Für gesetzlich Krankenversicherte gibt es die Möglichkeit einer Zusatzversicherung, die die Behandlungskosten eines Heilpraktikers je nach Tarif übernimmt.

 

Ohne Zusatzversicherung bezahlen gesetzlich Krankenversicherte die Leistungen eines Heilpraktiker selbst. Hierzu können Sie eine Kostenübersicht erhalten.

 

Natürlich ist immer der gesamte Betrag der Rechnung für meine Leistungen fällig und zu überweisen.